Ihre Gesundheitsinformationen sicher an einem Ort
Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) behalten Sie den Überblick über Ihre Gesundheitsdaten und haben diese bei Bedarf schnell zur Hand. Auch die Kommunikation zwischen Gesundheitsinstitutionen wird dadurch einfacher und sicherer. Erfahren Sie in diesem Artikel, was im EPD enthalten ist, wie der Datenschutz gewährleistet wird und für wen es sich besonders lohnt.
Ob Arztberichte, Spital-Austrittsberichte, Labor-Werte, verordnete Medikamente oder Impfungen: Daten zur Gesundheit erhalten Sie heute von vielen verschiedenen Orten – etwa von Hausarzt- und Facharztpraxen, Physiotherapie, Spital, Reha-Klinik, Schlaflabor, Apotheke oder der örtlichen Spitex-Organisation. Patientinnen und Patienten fällt es deshalb oft schwer, sich an alles zu erinnern und den Überblick zu behalten. In Notfall-Situationen ist es zudem häufig schwierig, schnell an die benötigten Gesundheitsinformationen zu kommen.
Das elektronische Patientendossier (EPD) bündelt Ihre wichtigsten Gesundheitsinformationen an einem sicheren Ort. Mit dem EPD können Sie Daten zu Ihrer Gesundheit und erfolgten Therapien oder Operationen zentral, sicher und jederzeit verfügbar aufbewahren. Sie behalten dabei stets die Kontrolle darüber, wer Ihre Daten anschauen darf.
Was ist das elektronische Patientendossier – und was nicht?
Das EPD ist:
- ein digitales Dossier mit behandlungsrelevanten persönlichen Gesundheitsdokumenten.
- freiwillig, kostenlos und in der ganzen Schweiz nutzbar.
- ein System mit hohen gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz und Sicherheit.
- eine Unterstützung für den Austausch mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsfachpersonen.
Was das EPD nicht ist:
- kein Behandlungs- und Verwaltungssystem für Gesundheitsfachpersonen
- keine vollständigen internen Krankengeschichten einzelner Spitäler oder Arztpraxen
- kein Ersatz für persönliche Gespräche mit medizinischen Fachpersonen
- nicht einsehbar für Versicherungen, Behörden oder Arbeitgeber
Wer kann mein elektronisches Patientendossier anschauen?
Auf Ihr EPD können folgende Personen zugreifen:
- Sie
- Berechtigte Gesundheitsfachpersonen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind – allerdings nur, wenn Sie diesen den Zugriff erlauben. Sie alleine bestimmen, wer auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf.
Gut zu wissen
In einem medizinischen Notfall sind über einen Notfallzugriff wichtige Informationen einsehbar, um Ihnen schnell helfen zu können. Die Art des Zugriffs ist gesetzlich geregelt.
Diese Informationen können im elektronischen Patientendossier enthalten sein
Im EPD lassen sich unter anderem folgende Dokumente hinterlegen:
- Berichte von Ärztinnen/Ärzten
- Austrittsberichte von Spitälern oder Reha-Kliniken
- Pflege-Berichte (z.B. von der Spitex)
- Medikationslisten
- Labor-Werte
- Impf- oder Organspende-Ausweis
- Patienten-Verfügung
Wer kann Dokumente im EPD hinzufügen?
Gesundheitsfachpersonen können Ihrem Patientendossier Dokumente hinzufügen. Auch Sie selbst können persönliche Informationen oder Dokumente hochladen – zum Beispiel Ihre Blutgruppe, Kontaktdaten von Angehörigen für Notfälle oder Ihren Organspende-Ausweis.
Ist das elektronische Patientendossier sicher?
Ihre Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Darum verfügt das EPD über hohe Sicherheitsstandards. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Daten im EPD sicher geschützt sind:
Zertifizierte Sicherheit
Das EPD unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und wird regelmässig überprüft.
Verschlüsselte Speicherung in der Schweiz
Ihre Gesundheitsdaten werden verschlüsselt sowie dezentral ausschliesslich in der Schweiz gespeichert.
Transparenz
Jeder Zugriff auf Ihr EPD wird protokolliert. Sie können dadurch jederzeit nachvollziehen, wer auf Ihr EPD zugegriffen hat. Sie behalten dadurch stets die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten.
Für wen ist das elektronische Patientendossier besonders sinnvoll?
Vom EPD profitieren vor allem:
Menschen mit chronischen oder komplexen Erkrankungen
► Behandlungen erfolgen oft über längere Zeit, meist sind mehrere medizinische Fachpersonen oder Institutionen beteiligt. Aktuelle medizinische Informationen sollten deshalb zentral zugänglich sein.
Ältere Personen
► Gerade bei häufigeren Arztbesuchen sowie verschiedenen Therapien sind Übersicht und Kontinuität besonders wichtig.
Personen in Therapie bei mehreren medizinischen Fachpersonen/Institutionen
► Wichtige medizinische Informationen stehen den beteiligten Haus- und Facharztpraxen, Spitälern oder weiteren Fachpersonen zeitsparend und nachvollziehbar zur Verfügung.
Familien mit Kindern
► Bei Eltern mit einem Kind oder mehreren Kindern sind etliche Arztberichte, medizinische Dokumente und Impfausweise vorhanden. Hier ist es besonders nützlich, die Informationen mehrerer Personen jederzeit griffbereit zu haben.
Menschen, die Ihre Gesundheit gerne aktiv managen
► Mit dem EPD lassen sich die eigenen Gesundheitsdaten selbstbestimmt verwalten – transparent, sicher und unabhängig von einer akuten Erkrankung.
So eröffnen Sie Ihr elektronisches Patientendossier
In wenigen Schritten eröffnen Sie ganz unkompliziert Ihr elektronisches Patientendossier.
Das brauchen Sie dazu:
• Biometrischer Reisepass oder Identitätskarte
• Smartphone
• Persönliches E-Mail-Konto
• Elektronische Identität
Zeitaufwand:
Circa 20 Minuten
Nach der Eröffnung können Sie die Zugriffsrechte definieren und Dokumente in Ihrem EPD ablegen.
Sanela – die EPD-Lösung der Schweizerischen Post
Mit Sanela nutzen Sie eine vertrauenswürdige und sichere Lösung für Ihr elektronisches Patientendossier. Die Post Sanela Health AG bietet das EPD im Rahmen der Sanela-Stammgemeinschaft gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) an. Sie entwickelt und betreibt zusammen mit der Post die dazu notwendige technische Infrastruktur. Seit vielen Jahren ist die Post ein wichtiger und verlässlicher Partner von Zur Rose. Unsere langjährige Zusammenarbeit steht für Stabilität, Vertrauen und verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Ihre Vorteile mit dem EPD von Sanela:
Schnelle Hilfe im Notfall
Wichtige Gesundheitsinformationen stehen im Notfall rasch zur Verfügung – auch ohne vorgängige Einzelberechtigung.
Wichtige Wünsche digital hinterlegt
Ihre Patientenverfügung ist sicher gespeichert und jederzeit für berechtigte Personen abrufbar.
Impfdaten jederzeit griffbereit
Ihr digitaler Impfausweis ist zentral gespeichert und aktuell verfügbar.
Gesundheitsdaten für die ganze Familie
Die EPD Ihrer Kinder lassen sich unkompliziert mit Ihrem eigenen EPD verbinden.
Verwaltung gemeinsam möglich
Sie können eine Vertrauensperson zur Unterstützung oder Vertretung bestimmen.
Sicher gespeichert in der Schweiz
Ihre Daten sind verschlüsselt, datenschutzkonform und ausschliesslich in der Schweiz gespeichert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Sanela.
Weitere Informationen generell zum elektronischen Patientendossier, eine Übersicht über alle zertifizierte Anbieter sowie Eröffnungsmöglichkeiten sind unter www.patientendossier.ch abrufbar.
Elektronisches Patientendossier – auf den Punkt gebracht
Das EPD ist ein einfaches, freiwilliges und sicheres Angebot, mit dem Sie Ihre Gesundheitsinformationen übersichtlich an einem Ort sammeln und gezielt weitergeben können. Es hilft Ihnen, den Überblick zu behalten, erhöht Ihre Sicherheit – besonders im Notfall – und stärkt Ihre Rolle als aktive Patientin/aktiver Patient.
Gut zu wissen
Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers
Um das elektronische Patientendossier (EPD) weiter zu verbessern, beschloss der Bundesrat am 5. November 2025 die Neuausrichtung der nationalen Gesundheitsdossier-Strategie. Im Rahmen einer Totalrevision der gesetzlichen Grundlagen wird das aktuelle EPD vom elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) abgelöst. Das E-GD wird noch einfacher zu nutzen sein und soll sich deshalb verstärkt bei Bevölkerung und Gesundheitsinstitutionen etablieren.
Das aktuelle elektronische Patientendossier bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen voraussichtlich bis 2030 in Betrieb. Sie können es weiterhin nutzen oder sich neu dafür registrieren.
Mehr Informationen dazu finden Sie in den Mitteilungen des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Wichtigste Fragen zum elektronischen Patientendossier (EPD)
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Ärztinnen und Ärzte haben für alle Personen, die bei ihnen in Behandlung sind, jeweils eine Krankengeschichte angelegt. Diese enthält nebst medizinischen Informationen auch persönliche Notizen der Ärztin/des Arztes (z.B. zum Therapie-Verlauf) sowie administrative Dokumente (z.B. für die Rechnungsstellung). Zugriff auf die Krankenakte hat die behandelnde Praxis.
Im elektronischen Patientendossier (EPD) werden nur behandlungsrelevante Informationen abgelegt (z.B. Unterlagen von früheren Therapien, Blutgruppen- oder Organspende-Ausweis, Impf- oder Medikamentenliste, Patientenverfügung). Diese Informationen laden entweder Gesundheitsfachpersonen hoch oder Sie selbst. Wer auf diese Informationen Zugriff hat, bestimmen und kontrollieren Sie, indem Sie Zugriffsrechte erteilen. -
Grundsätzlich kann jede Person in der Schweiz ein EPD eröffnen – auch wenn sie gesund ist. Für wen das EPD besonders sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
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Die digitalen Dokumente Ihres EPD werden nicht auf Ihrem Gerät, sondern sicher beim von Ihnen gewählten zertifizierten EPD-Anbieter gespeichert. So sind Ihre Daten immer zugänglich, selbst wenn Ihr Smartphone, Tablet, Laptop oder Computer verloren geht oder nicht mehr funktioniert.
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Sie bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten bekommt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Jeder Zugriff auf Ihr EPD wird gespeichert und ist deshalb für Sie nachvollziehbar.
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In Ihr elektronisches Patientendossier (EPD) dürfen nur Personen schauen, die direkt an Ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – zum Beispiel Ärztinnen, Ärzte, Spitäler, Apotheker oder Pflegefachpersonen. Und das auch nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Alle anderen dürfen nicht in Ihr EPD schauen. Dazu gehören insbesondere:
• Arbeitgeber
• Behörden
• Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
• Lebensversicherungen
• Vertrauensärztinnen und ärzte der KrankenkassenDiese Organisationen und Personen haben keinen Zugriff, weil sie nicht zur Behandlung gehören und das Gesetz den Zugriff eindeutig verbietet.
Das bedeutet:
• Nur Sie entscheiden, wem Sie Zugriff geben.
• Alle anderen bleiben draussen. -
Ihr EPD funktioniert in der ganzen Schweiz – und unabhängig vom gewählten EPD-Anbieter.
Eine Gesundheitsfachperson kann, sofern Sie das erlauben, Einsicht in Ihr EPD nehmen, auch wenn diese selbst bei einem anderen EPD-Anbieter sein sollte.
Im Notfall können deshalb auch medizinische Fachpersonen/Institutionen in der ganzen Schweiz auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen – sofern Sie den Notfallzugriff aktiviert haben.
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Wenn Sie Ihr EPD nicht selbst verwalten können oder möchten, bestimmen Sie eine Vertrauensperson als Vertreterin oder Vertreter.
Diese/r hat die gleichen Zugriffsrechte wie Sie. Diesen Entscheid können Sie jederzeit rückgängig machen und Ihr EPD wieder selbst verwalten. -
Das EPD ist kein einzelnes zentrales System. Es wird von sogenannten EPD-Anbietern betrieben. Dabei handelt es sich um Zusammenschlüsse von Einrichtungen wie Spitälern, Arztpraxen, Apotheken, Pflegeheimen, Reha-Kliniken oder Spitex-Diensten.
Alle EPD-Anbieter müssen dieselben gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ein EPD darf nur betrieben werden, wenn das Angebot zertifiziert ist (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier) und hohe Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit erfüllt.
Sie erkennen zertifizierte Anbieter am Zertifizierungszeichen. Eine Übersicht der zertifizierten EPD-Anbieter finden Sie hier.
