Neues Datenschutzgesetz: Was Ärztinnen und Ärzte wissen müssen
Die Digitalisierung ist längst in den Alltag von Ärztinnen und Ärzten eingezogen und mit ihr wächst die Bedeutung des Datenschutzes. Am 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft, das erhebliche Auswirkungen auf die Praxisarbeit haben wird. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes reagiert die Schweiz auf veränderte technologische und gesellschaftliche Verhältnisse. Die wachsende Bedeutung von Daten in fast allen Lebensbereichen macht eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen unausweichlich. Und genau hier setzt das DSG an: Es stärkt die Transparenz bei Datenbearbeitungen und gibt Patientinnen und Patienten mehr Selbstbestimmung über ihre Daten.
Das DSG hat aber auch eine klare internationale Dimension. Mit der Einführung des Gesetzes möchte die Schweiz sicherstellen, dass sie weiterhin problemlos Daten mit europäischen Partnern austauschen kann. Das ist besonders wichtig, da viele unserer Systeme und Prozesse eng mit denen in Europa verzahnt sind.
In den letzten Jahren nimmt die Digitalisierung im Gesundheitswesen immer mehr Fahrt auf. Elektronische Patientenakten, telemedizinische Angebote und Online-Terminbuchungen sind nur einige der vielen Entwicklungen, die den Alltag in Arztpraxen verändern. Diese Technologien bringen nicht nur Vorteile in Bezug auf Effizienz und Patientenkomfort, sondern stellen auch neue Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit dar.
Konkrete Auswirkungen auf Arztpraxen
Für Ärztinnen und Ärzte bringt das neue Datenschutzgesetz eine Reihe von Neuerungen mit sich. Dazu gehören etwa strengere Vorschriften für besonders schützenswerte Personendaten, zu denen auch genetische und biometrische Daten zählen. In vielen Fällen, in denen Daten automatisch verarbeitet werden, besteht nun eine Informationspflicht. Bei Verstössen drohen strengere Strafen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Technik und Sicherheit. Arztpraxen müssen sicherstellen, dass ihre Datenbearbeitungssysteme sowohl technisch als auch organisatorisch auf dem neuesten Stand sind. Das Gesetz legt dabei grossen Wert auf «Privacy by Design» und «Privacy by Default». Das bedeutet, Datenschutz muss von Anfang an in alle Systeme und Prozesse integriert sein und nicht nur als nachträgliche Ergänzung.
Und wie immer, wenn es um persönliche Daten geht, spielt das Auskunftsrecht eine zentrale Rolle. Patienten haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert werden, und können in vielen Fällen auch Kopien ihrer Akten verlangen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erweiterung des Schutzes: Das DSG erweitert die Kategorie besonders schützenswerter Personendaten um genetische und biometrische Daten, wenn diese eine Person eindeutig identifizieren können.
- Bearbeitungsverzeichnis: Statt eines Registers von Datensammlungen wird nun ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten verlangt, welches den Fokus auf den Bearbeitungszweck und -art von Personendaten legt.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Bei geplanten Datenbearbeitungen, die hohe Risiken für Persönlichkeits- oder Grundrechte darstellen (z. B. durch Nutzung neuer Technologien), ist eine DSFA erforderlich. Ausnahmen bestehen bei Einhaltung bestimmter Vorgaben.
- Meldepflicht: Bei Verletzungen der Datensicherheit müssen diese nun gemäss dem revidierten DSG gemeldet werden.
- Strafbestimmungen: Das neue Gesetz verschärft die Strafen bei Verstössen gegen Datenschutzbestimmungen.
Für die konkrete Umsetzung in der Arztpraxis verweisen wir auf die Webseite der FMH mit detaillierten Ausführungen zum Thema, FAQs sowie Hilfsmittel und Musterdokumente für Arztpraxen zum Download:
Sie sind Zur Rose-Kundin oder -Kunde?
Um Ihnen die Umstellung so einfach wie möglich zu machen, haben wir bereits eine Vereinbarung für die Auftragsdatenbearbeitung aufgesetzt. Die Vereinbarung ist ohne die Unterschrift Ihrerseits gültig und Sie brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung für die Zusammenarbeit mit Zur Rose können Sie hier herunterladen:
Chancen und Verantwortung im digitalen Zeitalter
Das neue Datenschutzgesetz stellt nicht nur eine Hürde dar, es ist auch eine Chance. Es bietet Arztpraxen die Gelegenheit, ihre Datenverarbeitungsprozesse zu überdenken und sicherzustellen, dass sie den besten Standards entsprechen. Mit den bereitgestellten Hilfsmitteln und Leitfäden können Ärztinnen und Ärzte die Konformität gewährleisten sowie das Vertrauen ihrer Patientinnen und Patienten stärken.
In einer Zeit, in der Daten immer wertvoller werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die medizinische Gemeinschaft in der Schweiz die richtigen Schritte unternimmt, um diese Daten zu schützen. Das DSG bietet den notwendigen Rahmen dafür.