Direkt zum Inhalt
Arzt sitzt am Tisch vor Block und Laptop und tippt auf Taschenrechner Arzt sitzt am Tisch vor Block und Laptop und tippt auf Taschenrechner Arzt sitzt am Tisch vor Block und Laptop und tippt auf Taschenrechner

Anpassung beim Vertriebsanteil: Das müssen Sie wissen

Aktuelles 26. April 2024

Der Bundesrat setzt neue Akzente in der Medikamentenabgabe: Die Anpassung beim Vertriebsanteil per 1. Juli 2024 zielt darauf ab, den Einsatz von Generika zu stärken und gleichzeitig die Kosten im Gesundheitssystem zu senken. Für Ärztinnen und Ärzte führt dies zu Änderungen bei der Medikamentenabgabe, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen birgt.

 

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 entschieden, den Vertriebsanteil bei rezeptpflichtigen Medikamenten anzupassen. Damit verfolgt er das Ziel, Fehlanreize bei der Medikamentenabgabe zu reduzieren und den Einsatz von Generika zu fördern sowie die Gesundheitskosten für Patientinnen und Patienten sowie Prämienzahlende zu senken. 

Doch was bedeutet diese Entscheidung konkret für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Versorgung der Patientinnen und Patienten?

Darum geht’s

Der Vertriebsanteil ist der Teil des Medikamentenpreises, der Apotheken, selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzten und anderen Leistungserbringern abgegolten wird, um ihre Kosten für Logistik, Lagerbewirtschaftung, Infrastruktur und Personal zu decken und die tieferen Taxpunktwerte in den SD-Kantonen ausgleichen soll. Bisher förderte das System, gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG, die Abgabe teurerer Originalmedikamente gegenüber günstigeren Generika, da höhere Preise meist auch höhere Vertriebsanteile nach sich zogen.

Ab dem 1. Juli 2024 tritt die neue Regelung in Kraft, die einen anreizneutralen Vertriebsanteil einführt. 

Neu wird der preisbezogene Zuschlag von bisher zwölf auf neu sechs Prozent gesenkt und die Anzahl Preisklassen reduziert. Weiter wird der packungsbezogene Zuschlag angepasst: Während der Zuschlag für teurere Medikamente reduziert wird, wird er bei günstigeren Arzneimitteln erhöht. 

Neu gilt zudem ein einheitlicher Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel. Konkret bedeutet dies, dass die Apotheke oder Ärzte gleich viel verdienen, egal, ob sie das Originalpräparat oder das Generikum respektive Biosimilar abgeben. Der Vertriebsanteil wird für wirkstoffgleiche Arzneimittel basierend auf dem durchschnittlichen Fabrikabgabepreis der Generika oder der Biosimilars festgelegt.

Vertriebsanteile bei Medikamenten
gültig ab 1. Juli 2024

Vertriebsanteil bei Medikamenten neu

Vertriebsanteile bei Medikamenten
bis 30. Juni 2024

Vertriebsanteil bei Medikamenten alt

Durch die Förderung der Abgabe kostengünstigerer Generika werden sofortige Einsparungen im Rahmen von 60 Millionen Franken sowie weitere rund 100 Millionen Franken jährlich in den Folgejahren erwartet. 

Rechenbeispiele

Generell steigen die Preise günstiger Medikamente (siehe Beispiel Fastum Gel) leicht an, während die Kosten von Medikamenten ab einem aktuellen Publikumspreis von 15 Franken (siehe Beispiel Xeljanz) deutlich sinken. Gemäss Berechnungen von Experten werden durch die Anpassung rund 36 Prozent der auf der Spezialitätenliste aufgeführten Arzneimittel teurer, während 64 Prozent günstiger werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG wird die per 1. Juli 2024 geltenden neuen Preise der Spezialitätenliste (ExFactory- und Publikumspreise) am 1. Juni 2024 publizieren.

Wichtig zu betonen: Die Änderung betrifft mehrheitlich rezeptpflichtige Medikamente. 

Rechenbeispiel Fastum Gel 50g
Rechenbeispiel Xeljanz 5mg 56 Stk.

Auswirkungen für Ärztinnen und Ärzte

Die Änderungen sollen direkt zur Kostensenkung beitragen und gleichzeitig die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten sichern. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies eine wichtige Veränderung in der Verschreibungspraxis. Die neue Regelung – in Kombination mit dem bereits per 1. Januar 2024 angepassten erhöhten differenzierten Selbstbehalt von 40 Prozent soll den Anreiz setzen, häufiger Generika zu verschreiben, da diese nun finanziell gleichwertig behandelt werden wie die teureren Originalpräparate. Dies unterstützt eine kosteneffiziente Versorgung mit Medikamenten in der Schweiz.

Zur Rose gewährleistet reibungslosen Übergang

Zur Rose arbeitet daran, den Übergang für Ärztinnen und Ärzte so reibungslos wie möglich zu gestalten. Ziel ist es, ein optimales Angebot zu schaffen, das die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt und dabei den Bedürfnissen der Praxisbetriebe in optimaler Weise gerecht wird. Zur Rose wird grundsätzlich am gewohnten Konditionenmodell festhalten.

Kundinnen und Kunden von Zur Rose werden rechtzeitig weitere Informationen erhalten. Bei Unsicherheiten und weiteren Fragen steht Ihnen Ihre Aussendienstperson oder unser Kundendienst gerne zur Verfügung.