FAQ Der Corona-Selbsttest zeigt ein negatives Ergebnis an. Darf ich für mich die Corona-Regeln lockern?
Selbst wenn nach einem Corona-Selbsttest ein negatives Testergebnis vorliegt, sind die aktuell gültigen Schutzmassnahmen des BAG einzuhalten.
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Selbst wenn nach einem Corona-Selbsttest ein negatives Testergebnis vorliegt, sind die aktuell gültigen Schutzmassnahmen des BAG einzuhalten.