Sonderservice

Bestellablauf Magistralrezepturen
Für jede Magistralrezeptur, die Sie bei unserer Apotheke bestellen, benötigen wir aus rechtlichen Gründen ein Rezept. Auch wenn Ihre Praxis für die direkte Medikamentenabgabe autorisiert ist und Sie das Produkt elektronisch in die Praxis bestellen. Gemäss Anforderung der Swissmedic darf die Apothekerin oder der Apotheker der Offizin erst nach Erhalt des Rezeptes das Präparat herstellen. Dauerrezepte sind nicht möglich.
Sonderbewilligungen für nicht zugelassene Medikamente aus dem Ausland
Seit dem 1. September 2004 benötigen die Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen keine Sonderbewilligung der Swissmedic mehr für den Import von Medikamenten aus dem Ausland. Hauptbedingung ist, «dass das Medikament von einem Staat zugelassen ist, der ein vergleichbares Kontrollsystem für Medikamente kennt». Nach wie vor gibt es jedoch Einschränkungen (zum Beispiel für Impfstoffe) oder Medikamente, die vom Import ausgeschlossen sind (Betäubungsmittel).
Betäubungsmittel
Dem Betäubungsmittelgesetz unterliegende Medikamente können von berechtigten Ärztinnen und Ärzten elektronisch oder per Fax beim Ärztegrossisten in die Praxis bestellt werden.
Für die Belieferung der Patientinnen und Patienten direkt nach Hause benötigt die Versandapotheke das vornummerierte Papierrezept für Betäubungsmittel im Original (Fax reicht nicht).
