Zusatzangebote

 


Bestellablauf Magistralrezepturen

Für jede Magistralrezeptur, die Sie bei unserer Apotheke bestellen, benötigen wir aus rechtlichen Gründen ein Rezept. Gemäss Anforderung der Swissmedic darf die Apothekerin oder der Apotheker der Offizin erst nach Erhalt des Rezeptes das Präparat herstellen. Dauerrezepte sind nicht möglich.

 

Betäubungsmittel

Dem Betäubungsmittelgesetz unterliegende Medikamente können von berechtigten Heimärztinnen und Heimärzten elektronisch oder per Fax beim Ärztegrossisten ins Heim bestellt werden.
Für die Belieferung der Bewohnerinnen und Bewohner direkt ins Heim, benötigt die Versandapotheke das vornummerierte Papierrezept für Betäubungsmittel im Original (Fax reicht nicht).